Der Amphibienschutz Temporär ist unter anderem für die folgenden (geschützten) Tierarten geeignet:
- Kammmolch
- Kreuzkröte > diese Art kann bis zu drei Meter tief graben
- Seefrosch
- Moorfrosch
- Erdkröte (diese Art ist in vielen Fällen aufgrund einer landesrechtlichen Ausnahme nicht geschützt, bleibt jedoch relevant, insbesondere im Zusammenhang mit der jährlichen Krötenwanderung)

